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Freiwilliges Engagement mit Behinderung — Repräsentativ-Umfrage von Aktion Mensch

Anlässlich des Relaunches ihrer Freiwilligendatenbank beauftragte Aktion Mensch die INNOFACT AG Ende letzten Jahres mit einer Repräsentativumfrage zum freiwilligen Engagement in Deutschland.* Ende Januar wurden ausgewählte Ergebnisse aus dieser Umfrage in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Nun gibt es ja schon einige Umfragen und Studien zum Thema freiwilliges Engagement in Deutschland — im Grunde mit immer ähnlichen Ergebnissen: Die Bereitschaft zur Übernahme eines freiwilligen Engagements hängt eng mit Bildungsgrad und Einkommen sowie mit der Reichweite persönlicher Netzwerke und zur Verfügung stehender Freizeit zusammen, wobei letzteres weniger einer statische Rechnung (faktisch wenig Zeit = kein Engagement) denn eine Prioritätenfrage ist (Zeit hat, wer sich Zeit nimmt). Was die INNOFACT -Umfrage von Aktion Mensch aber besonders macht, ist, dass hier Menschen mit Behinderungen explizit als Untersuchungsgruppe aufgenommen wurden. Grund genug also einmal einen vertieften Blick in die Befunde der Umfrage zum freiwiligen Engagement von Menschen mit Behinderungen zu werfen, die mir Aktion Mensch für diesen Beitrag dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat.

Grundgesamtheit & Methodik

Die Erhebung ist repräsentativ für die deutschsprachige Wohnbevölkerung mit Internetzugang zwischen 18 und 65 Jahren. Im Rahmen einer Online-Erhebung im Dezember 2012 wurden 1.047 Personen in diesem Alter befragt, wobei die Stichprobe nach der Alterststruktur und Geschlechterverteilung in der Bundesrepublik quotiert wurde. Heißt also: Die Befragten wurden nicht vollkommen zufällig ausgewählt, sondern die Stichprobe so zusammengesetzt, dass gleich viele Männer und Frauen befragt wurden, deren Alter sich gemäß der aktuellen Demographie auf die vier gebildeten Altersgruppen (18-29, 30-39, 40-49, 50-65) verteilte; das Altersmittel der Befragten dürfte bei etwa 45 Jahren liegen.

#Behinderungen

Zur Methodik der Befragung ist zum einen bemerkenswert, dass zwar nach Behinderungen gefragt, diese aber offenbar nicht weiter qualifiziert wurden. Die gerade 128 Befragten mit Behinderungen (12% der Stichprobe) müssen demnach nicht zwingend zu den knapp 12% der statistisch erfassten Menschen mit Behinderungen in Deutschland gehören, wie es die Pressemitteilung von Aktion Mensch nahe legt. Und auch wenn dem so wäre, ist Behinderung nicht gleich Behinderung: Zu vermuten ist, dass körperliche Handicaps bei der Übernahme eines freiwilligen Engagements weniger eine Rolle spielen als seelische Krankheiten oder Lern- und Leseschwierigkeiten. Gleiches gilt für amputierte Gliedmaßen und Querschnittslähmung oder Trisomie 21 und Autismus.

Dass hier nicht weiter in die Tiefe gegangen werden konnte, ist sicher der knapp bemessenen Stichprobe geschuldet; knapp über 1.000 Befragte bilden die übliche Untergrenze bei bevölkerungsrepräsentativen Umfragen. Würde auf der Grundlage von 128 befragten Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu Alter, Einkommen, Bildung usw. noch nach Art der Behinderung differenziert, blieben kaum aussagekräftige Fallzahlen übrig. Schon die vorgenommenen Differenzierung führen die Stichprobe an die Grenzen ihrer Aussagekraft, weshalb hier im Folgenden den Prozentwerten die Fallzahlen beigestellt werden.

#Freiwilligenarbeit

Weiterhin bemerkenswert ist die Frage nach dem freiwilligen Engagement. Es ist bekannt, dass sowohl die Frageformulierung als auch der Kontext, in dem die Frage gestellt wird, erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Ergebnisse hat. Die Engagementquote (tatsächliches Engagement derzeit) fällt in der Befragung mit 22% relativ niedrig aus. Das kann unterschiedliche Ursachen haben: Einerseits war das freiwillige Engagement in dieser Umfrage das Schwerpunktthema, was vermuten lässt, dass die Frage danach keine beiläufige zu Freizeitbeschäftigungen (wie z.B. in der Generali Altersstudie 2013) oder zur politischen Partizipation (bspw. ALBUS-Studie von 2002) war, was die Quote i.d.R. erhöht. Andererseits deutet auch die Frageformulierung darauf hin, dass hier eher das klassische Ehrenamt denn die sporadische Mitarbeit abgefragt wurde.

Engagieren Sie sich im Rahmen eines Ehrenamtes oder Freiwilligendienstes — also ohne Bezahlung — in Vereinen, Organisationen, Gruppen oder öffentlichen Einrichtungen?

Bereits die explizite Verwendung (politisch) besetzter Begriffe wie „Ehrenamt“ und „Freiwilligendienst“ dürfte sich in erheblichem Maße auf die Quote ausgewirkt haben. Das übrige hat dann die Erwähnung von „Vereinen, Organisationen, Gruppen oder öffentlichen Einrichtungen“ getan, die das freiwillige Engagement noch etwas weiter in die Ecke institutionalisierter Tätigkeiten rückte. Alles in allem scheint hier aber ein ehrlicher Befund zum freiwilligen Engagement vorzuliegen und keine Quotenhascherei.

Freiwilliges Engagement von Menschen mit Behinderungen

Wie ist es nun also bestellt um das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderungen? In der Umfrage von Aktion Mensch wurden zum freiwilligen Engagement unterschiedliche Antwortmöglichkeiten vorgegeben, die Aussagen über Engagementpotential, freiwilliges Engagement und Ablehnung freiwilligen Engagements möglich machen:

  1. Ja, ich habe mich in der Vergangenheit ehrenamtlich bzw. freiwillig engagiert.
  2. Ja, ich engagiere mich derzeit ehrenamtlich bzw. freiwillig.
  3. Ja, ich will mich im neuen Jahr 2013 ehrenamtlich bzw. freiwillig engagieren und weiß auch schon wie und wo.
  4. Ja, ich will mich im neuen Jahr 2013 ehrenamtlich bzw. freiwillig engagieren, weiß aber noch nicht wie und wo.
  5. Ja, ich bin grundsätzlich bereit, mich in Zukunft ehrenamtlich bzw. freiwillig zu engagieren, weiß aber noch nicht wie und wo.
  6. Nein, ich kann oder möchte mich aus persönlichen (z.B. zeitlichen, organisatorischen, grundsätzlichen Gründen) nicht ehrenamtlich bzw. freiwillig engagieren

Unter die Engagementpotential (insg. 64%) wurden alle Antworten gefasst, die nicht ablehnend waren (1 bis 5).  Zum Engagement (43%) dagegen wurden nur die Antworten 1 bis 3 gezählt und  die Antwortmöglichkeit Nummer 6 schließlich wurde als Ablehnung aufgenommen. Auf der Grundlage dieser Einteilung werden die vorliegenden Befunde in der Pressemitteilung von Aktion Mensch wie folgt wiedergegeben:

Rund 40 Prozent der Menschen in Deutschland engagieren sich derzeit ehrenamtlich oder haben dies in der Vergangenheit getan. Weitere 25 Prozent sind bereit, sich zukünftig freiwillig für die Gesellschaft einzusetzen. Keine Rolle spielt dabei, ob der Engagierte eine Behinderung hat: Menschen mit und ohne Behinderung sind gleichermaßen ehrenamtlich aktiv und engagieren sich für ähnliche Handlungsfelder.

Tatsächlich sind laut INNOFACT-Umfrage derzeit 22% der Menschen mit Behinderungen in einem freiwilligen Engagement aktiv — das sind nicht mehr und auch nicht weniger als bei der Gruppe der Menschen ohne Behinderungen (ebenfalls 22%), wobei sich deutliche Themenschwerpunkte erkennen lassen. Während das Engagement von Menschen mit Behinderungen im Sport weit hinter der Quote der Menschen ohne Behinderung zurück bleibt, liegt es im Bereich „Behinderung und Teilhabe“ wie auch im „Gesundheitsbereich“ etwas darüber.

Doch nicht nur im derzeitigen Engagement, auch in dessen Ablehnung unterscheiden sich Quoten von Menschen mit und ohne Behinderungen nicht wesentlich (Menschen mit Behinderung 37% Ablehnung, Menschen ohne Behinderungen 36%). Unterschiede gibt es allerdings bei der Engagementbereitschaft — der grundsätzlichen Bereitschaft (Einstellungsebene) und dem guten Vorsatz für 2013 (Handlungsebene) — sowie dem Engagement in der Vergangenheit. Während sich etwa 23% der Menschen mit Behinderungen und 16% der Menschen ohne Behinderungen in der Vergangenheit engagierten, sind umgekehrt nur 19% der Menschen mit Behinderungen und 25% der Menschen ohne Behinderungen zu zukünftigen Engagement bereit.

Die Differenz von jeweils 6% zeigt zunächst, dass die Zuordnung von früher Engagierten zum Engagementpotential nicht ganz einwandfrei bleiben kann. Im Wesentlichen dürften sich diese Werte damit erklären lassen, dass viele der Menschen mit Behinderungen (zu 80% über 40 Jahre alt) ihr freiwilliges Engagement wegen vorhandener Barrieren bzw. zunehmender Schwierigkeiten aufgeben mussten und sich bislang nicht wieder auf die Suche nach neuen Gelegenheiten gemacht haben. Dies wiederum dürfte mit erwarteten Barrieren und Schwierigkeiten im freiwilligen Engagement einher gehen. Es ist zumindest nachvollziehbar, dass sich Menschen, die vor allem im öffentlichen Raum immer wieder von Barrieren behindert werden, keine besondere Barrierefreiheit im freiwilligen Engagement — das ja per Definition im öffentlichen Raum geleistet wird — erwarten und dazu neigen entsprechenden Belastungen zu vermeiden.

Indizien, die für diese Erklärung sprechen, findet sich unter der Frage nach den persönlichen Gründen, die gegen ein freiwilliges Engagement sprechen. In vielen der abgefragten Gründe unterscheiden sich die Angaben von Menschen mit und ohne Behinderungen nicht wesentlich. Umso mehr fallen hier die beiden Negativ-Peaks — mit mehr als 10% Abweichung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen — auf:

  • Ich möchte mich nicht emotional belasten“ (49% Nichtengagierte mit Behinderungen, 38% Nichtengagierte ohne Behinderungen),
  • Ich fühle mich körperlich nicht den Anstrengungen eines Ehrenamtes gewachsen“ (77% Nichtengagierte mit Behinderungen, 28% Nichtengagierte ohne Behinderungen),

Etwas unter der Schwelle von 10% Abweichung liegt außerdem die auf informelles Engagement abzielende Antwortmöglichkeit „Ich möchte mich nur für Menschen aus meiner Familie / Freundeskreis engagieren“ (44% Nichtengagierte mit Behinderungen, 35% Nichtengagierte ohne Behinderungen). Hier kann einerseits vermutet werden, dass von Freunden und Familie ein gewohnter Umgang mit den jeweiligen Handicaps erwartet wird und andererseits die vorhandene Barrieren bekannt sind und leichter umgangen werden können als im öffentlichen Raum.

Insgesamt zeigt sich, dass das Engagementpotential bei Menschen mit Behinderungen durch aus vorhanden ist. Das betrifft nicht unbedingt die Angaben von grundsätzlicher Bereitschaft oder guten Vorsätzen — wie gesagt, hier bleiben die Wert hinter denen von Menschen ohne Behinderungen zurück — sondern der deutlich seltener angegebene Hinderungsgrund Zeit (38% der Befragen mit Behinderung haben keine Zeit für ein freiwilliges Engagment ggü. 65% der Befragten ohne Behinderungen) swie der ermittelte Bildungsgrad. Knapp ein Drittel der 128 Befragten mit Behinderungen (32% | total 41 Befragte) hat eine höhere Schule (ohne ohne Gymnasium) besucht. Über zwei Fünftel der Befragten mit Behinderungen (42% | total 54 Befragte) haben Abitur (19% | total 25 Befragte) oder ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium (23% | total 29 Befragte). Ausgehend davon, dass eben diese Bildungsgrade (mittlere Reife, Berufsschulabschluss, Abitur und Hochschulabschluss) im freiwilligen Engagement recht häufig vertreten sind, ist davon auszugehen, dass die strukturellen Voraussetzungen für das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderungen eigentlich gut sind.

Gegenteiliges legt die weit unterdurchschnittliche Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (37% voll-, 15% teilzeitbeschäftigt und 11% z.Zt. Arbeitslos | total 47 Befragte in Voll-, 19 in Teilzeitbeschäftigung und 13 z.Zt. Arbeitslos) sowie die geringe Zahl von Vollzeitstudienerden (3% | total 4 Befragte) und das ehr niedrige Haushalteinkommen nahe. 44% der Menschen mit Behinderungen haben ein Haushaltseinkommen von weniger als 1.500,- € im Monat. Es entsteht hier der Eindruck, dass Menschen mit Behinderungen in der Schule zwar die gleichen Bildungszertifikate erlangen können, daraus aber weniger Kapital zu schlagen vermögen als Menschen ohne Behinderungen, was wiederum auf vorhandene Barrieren und (mind. latent wirkende) Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Raum schließen lässt.

Fazit

Die INNOFACT-Umfrage von Aktion Mensch zeigt, dass die  Voraussetzungen für das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderungen prinzipiell günstig sind, im öffentlichen Raum aber nicht in gleicher Weise wirken wie bei Menschen ohne Behinderungen. Insofern kann hier durchaus von freiwilligem Engagement mit Behinderungen gesprochen werden. Im öffentlichen Raum bestehen vielerlei Barrieren, die sich bei Weitem nicht nur auf defekte Fahrstühle, Treppen und Stufen oder fehlende Blindenleitstreifen und -signale beschränken lassen. Im öffentlichen Raum werden Menschen mit Handicaps auch mit Barrieren in den Köpfen konfrontiert, die den Einzelnen mit Sicherheit einige Geduld und viel Humor abverlangen. Dass die Engagementquote von Menschen mit Behinderungen dennoch mit der der Menschen ohne Behinderungen gleichauf liegt, zeigt, dass sich viele diesen Herausforderungen stellen und auch einen Mehrwert im Engagement für die eigene Sache sehen. Dass sich allerdings viele der älteren Menschen mit Behinderungen lieber ins Private zurückziehen, ist vor diesem Hintergrund durchaus nachvollziehbar.

Was bedeuten diese Befunde für die Engagementförderung? Sicherlich müssen einerseits, passende Engagementgelegenheiten geschaffen werden, die Menschen mit Behinderungen (wieder) mit Freiwilligenorganisationen in Kontakt bringen, das Online- und Micro-Volunteering ist hier sicherlich eine Möglichkeit. Zwar scheint der Zugang zu den Bereichen „Behinderung und Teilhabe“ sowie „Gesundheit“ für Menschen mit Behinderungen schon vorhanden, doch ist das in anderen Bereichen, wie z.B. „Sport und Bewegung“ ist das nicht der Fall. Dies sicherlich nicht nur, weil es im Sport (noch) keine Engagementangebote für Menschen mit Behinderungen gibt, sondern auch, weil Menschen mit Behinderungen im Sport keine Engagementgelegenheiten vermuten.

tl;dr: Ein erster Blick auf das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderungen zeigt stoffliche wie mentale Barrieren dort, wo man sie auch vermutet.

* Eigentlich waren es zwei Erhebungen. Eine für die gesamte Bundesrepublik und eine für die einzelnen Bundesländer. Ich beziehe mich hier nur auf die erste.

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Der Verein ist tot – es lebe der Verein

Der eingetragene Verein ist die Organisationsform freiwilligen Engagements. Rund 40% der Freiwilligenarbeit in Deutschland wird in Vereinen geleistet. Über 580.000 davon gibt es hierzulande bereits — Tendenz steigend. Jeder zweite Deutsche ist Mitglied in mindestens einem Verein; Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften sind keine Seltenheit. Der Verein steht nicht nur für eine Rechtsform. Er steht synonym für unterschiedlich verfasste Organisation mit jeweils starkem lokalen Bezug — Organisationen, in der man zusammen kommt, sich austauscht und miteinander klüngelt. Die deutsche Vereinsmeierei ist weltberühmt! Schade nur, dass es damit zu Ende geht. Das zumindest könnte man meinen, wenn man die Expertise von Annette Zimmer zum ersten Engagementbericht der Bundesregierung liest. Zimmer sieht eine unaufhaltsame Professionalisierung und Verbetriebswirtschaftung des Vereinswesens voranschreiten, die die für Gemeinschaft und Zivilgesellschaft einstmals so wichtigen Institutionen bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Der Business Talk hat längst Einzug gehalten in die Welt der Vereine, die eigentlich keine mehr sind, sondern Initiativen, Projekte, NGOs und Sozialunternehmen, die professionell geführt, ihre Anliegen werbewirksam vermarkten und sich über Events, Kampagnen und Verkäufe von Merchandise finanzieren (Zimmer 2012: 586).

Die zentralen Charakteristika des Vereins — die freiwillige Assoziation, das finanzielle und zeitliche Engagement der Mitglieder und der damit einher gehende geringe Grad an Professionalisierung — kommen ihm zusehends abhanden. Damit ist mit einiger Sicherheit davon auszugehen, „dass der Verein sein Alleinstellungsmerkmal für die lokale Organisation gemeinschaftlicher Aktivitäten verliert“ (Zimmer 2012: 584), dass er in nicht all zu ferner Zukunft einfach nicht mehr im Stande sein wird, eine nennenswerte Zahl von aktiven Mitgliedern aus dem Gemeinwesen an sich zu binden.

Als Ursachen für den Untergang des Vereins geraten schnell die allerorts beschriebenen Individualisierungs- und Pluralisierungstendenzen moderner Gegenwartsgesellschaften in Verdacht. Mit Individualisierung und Pluralisierung werden zwei ineinander verwobene Entwicklungslinien moderner Gegenwartsgesellschaften beschrieben, deren „inneren Zusammenhang“ Hartmut Rosa im Begriff der „Beschleunigung“ gefunden hat: „Mengenzunahme pro Zeiteinheit“ (Rosa 2005: 115).

Man ist nicht mehr Bäcker, Konservativer oder Katholik per se, sondern stets nur ‘im Moment’ und für tendenziell schrumpfende Gegenwartsperioden von nicht vorhersagbarer Dauer; man war etwas anderes und wird (möglicherweise) jemand anderer sein (ebd.: 364).

Heißt also, man hat die Wahl und entscheidet sich (möglicherweise) jemand anderes zu werden oder etwas anderes zu wählen. Diese neue Freiheit aber kann schwerlich als Grund für die schwächelnde Bindungsfähigkeit von Vereinen herangezogen werden. Nur, weil wir jetzt selbst entscheiden (können), wann wir was sein wollen, heißt das ja nicht, dass der Verein um die Ecke automatisch keine Option mehr darstellt. Er stellt dann keine Option mehr dar, wenn er gegen die ‘Konkurrenznicht mehr bestehen kann.

Konkurrenz! Das ist der Schlüsselbegriff zu einer aufschlussreichen Vivisektion des Vereins. Zunächst hat der Verein sich nämlich durch seinen atemberaubenden Erfolg seit dem letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts gepaart mit seiner erstaunlichen Unfähigkeit zur Kooperation selbst die Fressfeinde gezüchtet, mit denen er sich nun im Konkurrenzkampf um Mitglieder, Kunden und Freiwillige sieht. Einen Konkurrenzkampf, den er über die Professionalisierung und Dienstleistungsorientierung zu gewinnen glaubt: Marketing zur Kunden- wahlweise auch Spendenakquise, klare Profits für die Mitgliedergewinnung und Freiwilligenmanagement zur Verwaltung der Humanressourcen — von unprofessioneller Vereinsmeierei keine Spur.

Nun kennen wir freilich das Resultat des Konkurrenzkampfes auf einem freien Markt: Die unsichtbare Hand des Adam Smith schiebt Mittel, Chancen und Ressourcen von denen, die wenig haben, zu denen, die mehr investieren können — Matthäus lässt grüßen. Es erwachsen schlagkräftige Akteure, die sich soweit professionalisieren, dass sie gar nicht mehr an freiwilliger Assoziation — an Mitgliedern — interessiert sind. In diesen „Moralunternehmen“ haben Unterstützer eine klare Rolle: Sie spenden Geld, Zeit oder Aufmerksamkeit, mitbestimmen dürfen sie nicht. Längerfristige Bindung wird nicht mehr verlangt und ist auch gar nicht mehr sinnvoll. Man vertraut darauf, dass man jeden Spender, jeden Freiwilligen und jeden Interessierten auch wieder gewinnen kann — man nennt das „Warmakquise“.

Alles in allem folgten die Vereine — große wie kleine — der Wirtschaftslogik des Marktes. Sie versuchten stets besser, schneller, attraktiver zu sein als die andern und vergaßen darüber ihre eigentlichen Alleinstellungsmerkmale, die sie vor einer noch bissigeren Konkurrenz schützen: Wirtschaftsunternehmen. Kein Tante-Emma-Laden hätte es in früheren Tagen gewagt, sich mit der ansässigen Sozialstation zu vergleichen. Heute sind das alles Social Entrepreneurs, die (mehr oder weniger) professionell um die Gunst der Kundschaft werben. Wenn ich heute wiederholt und ohne ausgepfiffen zu werden, sagen kann, freiwilliges Engagement wäre nicht mehr als eine Option der Freizeitgestaltung, die neben vielen anderen steht, dann ist das für mich Beweis genug, dass sich die einstmals so selbstbewussten Zentren der lokalen Zivilgesellschaft form- und farblos ins Konglomerat proprietärer Vergemeinschaftungsangebote einfügen.

Der Verein als lokal verankerte Institution der Vergemeinschaftung geht also seinem Ende entgegen, ganz tot zu kriegen ist er aber nicht. Als Rechtsform — meint in seiner nackten Gestalt — überlebt er allen Sturm. Einfacher — billiger — ist eine steuerbegünstigte juristische Person nicht zu bekommen. Es fragt sich nur, mit was die nackte Gestalt des Vereins in Zukunft bekleidet wird. Annette Zimmer zufolge vollzieht sich Protest und Aufbegehren — ja, auch die Vereinsmeierei war einst eine Form des Protestes und des Aufbegehrens — heute ohne Organisation; nur koordiniert über das Internet.

Aber Proteste sind in der Regel kurzfristig. Sie konstituieren keine dauerhaften und belastbaren sozialen Beziehungen, die notwendig sind als Unterpfand einer langfristig angelegten Veränderung (ebd. 2012: 586).

In der Tat, der kurzfristige Protest — wie auch immer er koordiniert wurde — hat noch nie weit geführt. Dass aber für langfristige Veränderungen „dauerhafte und belastbare soziale Beziehungen“ notwendig sind, da bin ich mir nicht sicher. Zumindest die Dauerhaftigkeit zweifle ich an. Aus den „weak ties“, die sich über das Social Web spinnen lassen, können sehr schnell belastbare Netze zusammengezogen werden, die dann eine kurze Weile energisch und äußerst kraftvoll für oder gegen etwas eintreten. Solche Phänomene ziehen ihre Kraft gerade aus dem Sporadischen: Ihre Aktionen haben immer Event-Charakter und kommen wie aus dem Nichts. Shitstorms und Internet-Mems werden neben einer derart organisierten Zivilgesellschaft lächerlich kleinkariert, hedonistisch und richtungslos wirken, geben aber schon heute einen Vorgeschmack auf die Durchschlagskraft der neuen Vereine. Vereine mit klaren moralischem Impetus, die sich als lauernde Watchdogs mit Biss verstehen und nicht kläffende Köter sein wollen, die jedem hinter her wetzen, der eine rote Jacke trägt.

tl;dr: Der Verein hat als Organisationseinheit der Zivilgesellschaft noch lange nicht ausgedient.

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Knapp vorbei ist auch daneben — zum neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Letzten Freitag wurde im Bundestag das zweite Gesetz zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements beschlossen. Das „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ (GemEntBG), das in letzter Minute noch mit dem Untertitel „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ versehen wurde, ist in großen Teilen eine Fortsetzung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von 2007. Frank Weller beschreibt im Projektblog Ehrenamt die für die Vereinsarbeit relevanten (Neu-) Regelungen:

  • Anhebung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale um 300,- bzw. 220,- € im Jahr (Änderung des § 3 XXVI & XXVIa EStG).
  • Erleichterung für die Rücklagenbildung gemeinnütziger Vereine (div. Änderung im entsprechenden Teil der Abgabeordnung).
  • Ausweitung der Haftungsbeschränkung nun auch für Ehrenamtliche im Verein, die nicht dem gesetzlichen Vorstand angehören (Änderungen im § 31 a BGB & Ergänzung § 31 b BGB).

Ganz ehrlich …

Bundestagsdebatten sind, vor allem wenn es um praktische Finanz- und Steuerpolitik geht, eher spröde und auch von Abgeordneten nur spärlich besucht. Dass auch diese Sitzung zur Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in Deutschland keine Ausnahme machte, lässt gewohnt tief blicken. Die zu bohrenden Bretter bei der Erhöhung gesellschaftlicher Anerkennung des Ehrenamts sind Kilometer dick! Das zeigt auch das spärlich gesäte Fachwissen und die wenige Zeit, die Abgeordnete in dieses Thema investieren. Einzig die SPD unterhält eine Arbeitsgruppe zum Thema. Bei den anderen Parteien ist das Ehrenamt – wenn es nicht gleich zum formlosen Querschnitt gemacht wurde – an die Finanz- und Steuerpolitik angedockt. Da können die zweifelhaften Motive bei der Engagementförderung eigentlich nicht verwundern.

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt – das rutscht in der Debatte immer wieder raus – ist ungemein wichtig, weil die Leistungen, die hier erbracht werden vom Staat nicht mehr zu tragen sind. Von der Anerkennung freiwilligen Engagements als Mitgestaltung der Gesellschaft keine Spur. Politikerinnen und Politik gestalten die Gesellschaft und lassen sich da nicht von irgendwelchen Laien reinreden. Schon die Nationale Engagementstrategie vom Oktober 2010 zeigte, dass sich die Bundesregierung gegenüber freiwilligem Engagement als eine Art Arbeitgeber sieht. Und eben dieser Arbeitgeber lässt sich nur ungern in die eigene Personalplanung reden.

Dementsprechend wird dann auch nur das stete Engagement von Vereinsvorständen und ehrenamtlich Mitarbeitenden gestärkt, die im Sinne des § 52 II 1-24 Abgabeordnung quasistaatliche Aufgaben übernehmen oder das Staatssäckle hier mindestens entlasten. Im § 52 II AO finden sich die gemeinnützigen Vereinszwecke, die bereits 2007 um die Ziffer 25 „Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ ergänzt wurden. Seiner Zeit hatte man versucht das Thema eines neuen Engagements aufzunehmen, das schon damals nicht wirklich neu war: Engagement in Vermittlerorganisationen, intermediäres Engagement, freiwilliges Engagement zur „Förderung bürgerschaftlichen Engagements“.

Leider – und da zeigt sich wie staatliches Handeln funktioniert – haben die zuständigen Behörden das erlassene Gesetz so uminterpretiert, dass die Förderung bürgerschaftlichen Engagements plötzlich kein gemeinnütziger Zweck mehr war, was z.B. für Freiwilligenagenturen nicht unerhebliche Probleme mit sich brachte. Mit der Neuauflage des Gesetzes zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements hätte die Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, der Verselbstständigung ihres Verwaltungsapparates Einhalt zu gebieten. Dass das Gesetz nun aber – ehrlicher Weise wie Birgit Reinemund (FDP) betont – nur auf das stete Ehrenamt zugeschnitten wurde, zeigt die stille Zustimmung aus den Reihen der Bundesregierung.

Und sonst …

Mit Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz zur Stärkung des Ehrenamts wird einmal mehr an der Realität zivilgesellschaftlichen Engagements vorbeiregiert. Die steigende Zahl der Menschen, die sich nur sporadisch engagieren wollen oder können wird von der Bundesregierung schlicht ignoriert. Ignoriert werden auch die negativen Effekte von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale: Den Daten des letzten Freiwilligensurvey zu folge führten diese nämlich zu einer stärkeren Monetarisierung des freiwilligen Engagements. Freiwillige erwarten nicht mehr nur Spaß, Selbstverwirklichung und politische Wirkungsmacht von  ihrem Engagement, sondern auch materielle Gegenleistungen, die insbesondere kleinere Vereine kaum mehr aufzubringen im Stande sind.

Wenn mit diesem Gesetz also überhaupt freiwilliges, selbstbestimmtes Engagement gefördert wird, dann ausschließlich das der bürgerlichen Mitte, die von den Steuervorteilen aus Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale profitieren kann und will. Das Engagementpotential eben dieser Mitte scheint mir allerdings zu großen Teilen ausgeschöpft – im Gegensatz zu dem der hedonistischen Milieus. Hier wird das freiwillige Engagement allerdings nicht als Bürgertugend oder gar -pflicht verstanden, sondern als Möglichkeit der Selbstverwirklichung und Inszenierung von Gemeinschaften.

Diesen Entwicklungen im freiwilligen Engagement werden allerdings auch die Ergänzungsvorschläge der Opposition kaum gerecht. So geht das von Ute Kumpf (SPD) angeregte Konzept der Zeitspende prinzipiell in die gleiche Richtung: Wer seine Zeit für ‚gute Zwecke‘ spendet, soll das steuerlich geltend machen können, was natürlich ein steuerpflichtiges Einkommen voraussetzt. Und auch die Forderung von Barbara Höll (Die Linke), die Aufwandsentschädigungen nicht länger auf das ALG II anzurechnen, geht in die Richtung Tauschgeschäft. Einzig der Vorschlag der Linken, weniger in die Steuerbegünstigung und mehr in die Infrastruktur für freiwilliges Engagement zu investieren, scheint in die richtige Richtung zu gehen. Allerdings wird dieser Vorschlag, wenn nicht vollständig ignoriert, dann doch als linke Verstaatlichung abgebügelt, was angesichts der weit verbreiteten Praxis des ‚get work done‘ im Freiwilligenmanagement keine ganz unberechtigte Kritik ist.

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