Dem Thema Online-Volunteering kommt mittlerweile deutlich mehr Aufmersamkeit zu als noch vor wenigen Jahren. Das freut mich selbstverständlich sehr, gibt nun aber auch Anlass, die Frage zu diskutieren, wie das freiwillige Engagement über das Internet für die Engagementforschung analytisch präzise zu fassen sein könnte. In meinem Beitrag zum aktuellen BBE-Newsletter „Internet und Engagement“ (5/2012) veröffentlichte ich einen Definitionsvorschlag, den ich auch hier gern zur Diskussion stellen will.* Selbstverständlich freue ich mich auf eure/Ihre Hinweise in den Kommentaren.
Wie in meinen früheren Beiträgen richtete ich mich nach der klassifikatorischen Definition der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, die dem Freiwilligensurveys 2009 bereits zum zweiten Mal zugrunde gelegt wurde. Nicht zuletzt ist für mich damit die Hoffnung verbunden, dass das Online-Volunteering als neuer Weg des freiwilligen Engagements auch Eingang in kommende Erhebungen zur Freiwilligenarbeit in Deutschland findet. So künftig besser begründete Aussagen über das Ausmaß und die Bedeutung des freiwilligen Online-Engagements gemacht werde, was wiederum nützliche Anhaltspunkt für zukünftige Maßnahmen der Engagementförderung liefern kann.
Eine klassifikatorische Definition des Online-Volunteering
- Freiwilligkeit: Freiwilliges Engagement ist eine bewusste Tätigkeit, die nicht erzwungen, verordnet oder verhängt werden kann. Damit wird das freiwillige Engagement einerseits von gerichtlich verhängtem Sozialdienst oder gesetzlich vorgeschriebener Bürgerarbeit bzw. dem Wehr- und Wehrersatzdienst, andererseits von nicht-intendierter ‚Güterproduktion‘ abgegrenzt, wie sie bspw. beim Verifikationsverfahren via „reCAPTCHA“ geleistet wird. Fraglich ist hier, welcher Grad der Freiwilligkeit gegeben sein muss, um freiwillige von erzwungenen Tätigkeiten abzugrenzen (zur Frage der „intendierten Nutznießer“ siehe Punkt vier). Der Ansicht folgend, dass Freiheit mit der Abwesenheit von Zwang gleichzusetzen ist, wie es z.B. Gutmann (2001: 2) vorschlägt, sollte hier nicht die freie Entscheidung, sondern die Nichtandrohung negativer Sanktionen als maßgeblich angesehen werden. Somit wäre auch ein „aus der Not geborenes“ Engagement ein freiwilliges, wenn es keine Handlungsstrategie zur Vermeidung direkter negativer Sanktionen darstellt.
- Unentgeltlichkeit: Mit freiwilligem Engagement sind keine materiellen oder finanziellen Gewinnabsichten verbunden. Damit wird freiwilliges Engagement von der wirtschaftlichen Erwerbsarbeit abgegrenzt. Fraglich ist hier wiederum, ab welchem Punkt eine Gewinnabsicht unterstellt werden muss. Wird freiwilliges Engagement als individuelle Freizeitgestaltung konzeptualisiert, muss konsequenter Weise jegliche Aufwandsentschädigung als Gegenleistung verstanden werden. Wird freiwilliges Engagement dagegen als gesellschaftlich wünschenswerte und förderungswürdige Art der Freizeitgestaltung verstanden, wäre es legitim die Eintrittsschwelle dazu bspw. über die Erstattung tatsächlich entstandener Aufwendungen zu senken. Und wird freiwilliges Engagement schließlich als eine Art stete Dienstleistung verstanden, bei der regelmäßig Aufwendungen anfallen, ist im Sinne des Bürokratieabbaus auch eine pauschale Aufwandsentschädigung vertretbar. Um angesichts dieser sehr unterschiedlichen Entwürfe freiwilligen Engagements zumindest eine analytische Trennlinie zwischen Gewinnabsicht und Unentgeltlichkeit ziehen zu können, sei mit Bühler (2010: 18) vorgeschlagen, dass Aufwandsentschädigungen, denen keine konkret nachgewiesenen Aufwendungen entgegen gestellt wurden (Pauschalen), berechnet auf eine bestimmte Zeiteinheit (Stunden, Tage, Wochen oder Monate) und in der Annahme zwölf-monatiger Fortzahlung die Höhe eines Jahreseinkommens unterhalb der landesspezifischen Schwelle relativer Armut (weniger als 60% des Einkommensmedians) nicht überschreiten darf.
- Kooperation: Freiwilliges Engagement ist eine „Tätigkeit mit anderen“ (Deutscher Bundestag 2002: 39) und findet dementsprechend in einem auf gewisse Weise organisierenden Rahmen statt. Damit wird freiwilliges Engagement von informellen Hilfeleistungen abgegrenzt. Fraglich ist hier, welchen Grad der Organisiertheit freiwilliges Engagement benötigt, um als solches gelten zu können. Kann also schon die ephemere Organisation, die sich spontan bspw. als Reaktion auf eine akute Krise konstituiert, als solch ein organisierender Rahmen verstanden werden oder braucht die Freiwilligenorganisation eine rechtliche Verfasstheit? Insbesondere von Bedeutung ist diese Frage hinsichtlich der „Sozialen Medien“ des Internets, die ja erst aus gemeinsamem Gebrauch emergieren (bspw. Münker 2009: 10) – deren Nutzung also immer eine Tätigkeit mit anderen ist. Mit Agyris und Schön (2006: 23ff.) soll hier das organisationale Handeln als zentrales Abgrenzungskriterium genannt werden. Demgemäß wäre für die Organisiertheit freiwilligen Engagements eine gemeinsame ‚Stoßrichtung‘ und entsprechende Regeln vorausgesetzt, die zumindest in den wesentlichen Punkten von den einzelnen Mitgliedern akzeptiert werden und die es auch möglich machen, Entscheidungen für die gesamte Organisation zu treffen bzw. einzelne Mitglieder mit gewissen Handlungsvollmachten auszustatten.
- Öffentlichkeit: Freiwilliges Engagement findet in einer Öffentlichkeit außerhalb der familiären Intimsphäre oder den engeren Verwandtschaftsbeziehungen statt und wird somit von familiärer Reproduktionsarbeit abgegrenzt. Es steht außerdem nicht im ausschließlichen Bezug zu Wirtschaftsunternehmen oder dem Staat bzw. der öffentlichen Verwaltung, obgleich auch diese freiwilliges Engagement in sich aufnehmen und tragen können (Deutscher Bundestag 2002: 39). Fraglich ist hier demnach, inwiefern eine Tätigkeit in die Öffentlichkeit einer Bürger- oder Zivilgesellschaft wirken muss, um als freiwilliges Engagement gelten zu können. Mit Bühler (2010: 19f.) wäre hier eine Abgrenzung durch die „intendierten Nutznießer“ der jeweiligen Freiwilligentätigkeit vorzuschlagen. Diese Nutznießer müssen Dritte (Personen oder Personengruppen) sein, womit allerdings ein Nutzen für die Tätigen selbst nicht ausgeschlossen ist. Damit kann auch das Engagement in Selbsthilfegruppen als freiwilliges Engagement verstanden werden, weil die Selbsthilfe hier auch den anderen Gruppenmitgliedern zugutekommt.
- Gemeinwohlorientierung: Freiwilliges Engagement ist Engagement zum Wohle der Gemeinschaft oder der gesamten Gesellschaft. Damit wird das freiwillige Engagement sowohl von rein konsumtiven als auch von anderen (z.B. kriminellen) Tätigkeiten abgegrenzt, die dem Gemeinwohl entgegen stehen. Diese Gemeinwohlorientierung ist zudem auch nicht mit der steuerrechtlichen Kategorie der Gemeinnützigkeit gleichzusetzen, weil auch profitorientierte Wirtschaftsunternehmen gemeinwohlorientiertes freiwilliges Engagement aufnehmen und tragen können (s.o.). Da die Frage, was Gemeinwohl ist und was nicht, allerdings der ständigen Aushandlung zwischen unterschiedlichen Gruppen in einer pluralistischen Gesellschaft bedarf (Deutscher Bundestag 2002: 39), ist hier vor allem fraglich, für welche Tätigkeiten legitimer Weise Anspruch darauf erhoben werden kann. Mit Jürgen Habermas‘ „Verfassungspatriotismus“ (1990: 632ff.) lässt sich an dieser Stelle vorschlagen, jedwedem öffentlichen Engagement den Anspruch auf Gemeinwohlorientierung zu gewähren, das sich im Rahmen der jeweils gültigen Verfassung bewegt – die wiederum auf den Menschenrechten gründet. Damit wird der „zivile Ungehorsam“ hier ausdrücklich als Spielart freiwilligen – zivilgesellschaftlichen – Engagements mit eingeschlossen.
- Orts- bzw. Zeitunabhängigkeit: Mit dem Online-Volunteering wird schließlich jenes freiwillige Engagement bezeichnet, das unter flexibeler Zuhilfenahme der technischen Mittel und Möglichkeiten des Internets orts- und ggf. zeitunabhängig geleistet wird. Das Online-Volunteering, die Online-Freiwilligenarbeit oder das freiwillige Online-Engagement wird hiermit von freiwilligem Engagement am vorgegebenen Einsatzort (bspw. in der Freiwilligenorganisation) und Freiwilligentätigkeiten in Heimarbeit abgegrenzt. Unerheblich ist dabei sowohl der Umfang der Tätigkeit als auch das Protokoll (WWW, FTP, SMTP usf.), über das der jeweilige Datentransfer abgewickelt wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass das freiwillige Engagement orts- und ggf. zeitunabhängig – also auch von zu Hause, von Arbeit oder von unterwegs aus – geleistet wird.
Tätigkeitsfelder für das Online-Volunteering
Neben der Bestimmung dessen, was Online-Volunteering ist und wie es von anderen Tätigkeiten abgegrenzt werden kann, ist auch die Frage, was Online-Volunteers tun können, für eine weitere empirische Erschließung dieses neuen Weges freiwilligen Engagements bedeutsam. Insofern sollen hier abschließend noch Aufgabenfelder für Online-Volunteers kurz umrissen werden.
- Produktion digitaler Güter in kopierbarer Form: Unter Zuhilfenahme der technischen Möglichkeiten des Internets können digitale Güter wie Texte, Bilder, Videos usf. ausgetauscht werden. Damit können Freiwillige von zu Hause, von Arbeit oder von unterwegs aus bspw. Bilder und Grafiken erstellen und/oder bearbeiten, Texte übersetzen und/oder berichtigen, Videos erstellen und/oder schneiden oder auch Applikationen programmieren bzw. weiterentwickeln.
- Internetvermittelte Kommunikation: Freiwillige können über das Internet ebenso beratend oder begleitend tätig werden. Sie können ihr jeweiliges Know-How einbringen, Antworten auf aktuelle Fragen zu ihrem speziellen Fachgebiet geben oder sich in internetgestützte Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen (Webinare) gestaltend einbringen. Überdies ist auch die Vermittlung freiwillig Engagierter als Online-Mentoren möglich, die mit ihren Mentees über das Internet (E-Mail, Chat, Instant Messenger usf.) kommunizieren.
- Planung und Organisation von Events: Unter Zuhilfenahme der Mittel und Möglichkeiten des Internets können Freiwillige auch organisierend tätig werden. Sei es die Organisation alternativer Formen des Politaktivismus, die Veranstaltung eines Elternabends, einer Bildungsveranstaltung oder die des jährlichen Sommerfestes: Ohne für die Planung und Organisation physisch präsent sein zu müssen, können sich Freiwillige auch hier über das Internet mit ihren Netzwerkressourcen und ihrem Talent einbringen.
* Gekürzte und leicht veränderte Fassung des Artikels „Was ist Online-Volunteering“ im BBE-Newsletter (5/2012) vom 08. März 2012
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