DiBaDu und Dein Verein – Spende oder Sponsoring? Zur aktuellen Aktion der ING-DiBa

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von Frank Weller und Hannes Jähnert

Bis zum 15. November dieses Jahres können sich gemeinnützige Vereine bei der ING DiBa um eine „Spende“ von 1.000 Euro bewerben. Die ING-DiBa beschreibt diese CSR-Kampagne „DiBaDu und dein Verein“ auf der Webseite zur Aktion wie folgt:

Die ING-DiBa tut was für die Vereine in Deutschland! Dafür stellt die Bank 1.000.000 Euro zur Verfügung. Und alle können mitmachen! Jeder gemeinnützige Verein hat die Chance, 1.000 Euro für die Vereinskasse zu gewinnen.

Das geht so: Auf dem Portal „DiBaDu – und Dein Verein“ stellen Sie Ihren Verein vor und werben für ihn. Dann wird abgestimmt: Die 1.000 Vereine mit den meisten Stimmen erhalten eine Förderung von 1.000 Euro. Einzige Bedingung: Der Verein muss dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen in Deutschland entsprechen.

Also: Sagen Sie allen, was Sie toll finden an Ihrem Verein, begeistern Sie andere von Ihrer Vereinsidee, zeigen Sie uns, wie sich Ihr Verein für die Gesellschaft engagiert. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

So weit, so gut! Aber handelt es sich bei dem ausgelobten Betrag um eine Spende oder um Sponsoring? Eine Spende liegt nur vor, wenn der Unterstützer keinerlei Gegenleistung erhält. Sponsoring hingegen bedeutet: Sponsoren – also Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen – stellen einem Verein Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zur Verfügung und verfolgen damit eigene wirtschaftliche Ziele in Form von Werbung (auch Imagewerbung) und Öffentlichkeitsarbeit (Marketing). Die Gegenleistung des Vereins besteht z.B. darin, Werbung für den Sponsor zu machen oder diesem zu erlauben, den Verein in seine Werbestrategie  einzubeziehen. Sponsoring ist also ein gegenseitiges Geschäft; der Leistung steht eine Gegenleistung gegenüber. (Zur Unterscheidung von Spenden und Sponsoring finden Sie hier weitere Ausführungen.)

Vor diesem Hintergrund haben wir uns etwas näher mit der Frage befasst, ob es sich bei der „Spendenaktion“ der ING-DiBa nicht in Wirklichkeit um eine Sponsoringaktion handelt, was für die Mittelempfänger einen bedeutenden Unterschied ausmachen würde. Dabei ist zunächst der Sponsoring-Erlass der Finanzverwaltung vom 18.02.1998 von Bedeutung. Demnach handelt es sich um Sponsoring, wenn

Unternehmen gemeinnützige Vereine durch Geld oder andere Leistungen fördern und hiermit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.

Dabei strebt der Sponsor

wirtschaftliche Vorteile an, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können oder will für Produkte seines Unternehmens werben. Die Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk oder Fernsehen kann einen solchen wirtschaftlichen Vorteil begründen.

Unseres Erachtens beschreibt der so zitierte Spenden-Erlass recht genau die Aktion „DiBaDu und Dein Verein“. Verstärkt wird dieser Eindruck, wirft man einen Blick in die Teilnahmebedingungen der Aktion. Dort heißt es:

4.Nutzungsrechte
Mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen gewähren die teilnehmenden Vereine ING-DiBa zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränkt alle Rechte zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen im Rahmen der Spendenaktion „DiBaDu und Dein Verein“, insbesondere zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, insbesondere in der begleitenden Presse- und Medienarbeit. Die Teilnehmer sind diesbezüglich auch bereit, Statements und Interviews zu geben bzw. veröffentlichen zu lassen. Informationen zur Finanzierung und Mittelverwendung der Teilnehmer werden vom Träger vertraulich behandelt. Die Rechtsgewährung umfasst auch das Recht zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die gewerblichen Zwecke der ING-DiBa. Mit Einräumung der Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Spendenaktion „DiBaDu und Dein Verein“ zu gewinnen und ggf. eine Spende zu erhalten, sind alle Ansprüche aus oder aufgrund der vorstehenden Rechtsgewährung und Gestattung abgegolten. Eine weitere Vergütung findet nicht statt.

Dies ist eindeutig eine Einbindung der teilnehmenden Vereine in die Öffentlichkeitsarbeit der ING-DiBa. Als Gegenleistung für die Teilnahme und die spätere mögliche Spende tritt der Verein sämtliche Rechte an der Nutzung und Verwertung der Teilnahmeunterlagen an die ING-DiBa ab, insbesondere auch für deren Presse- und Medienarbeit. Dies gilt sogar für die Zeit nach der Aktion. Die teilnehmenden Vereine räumen der ING DiBa ausdrücklich das Recht ein, den Inhalt der Teilnahmeunterlagen später zur Werbung für ihre gewerblichen Zwecke zu verwenden. Die Teilnehmenden erklären sich zudem bereit, öffentliche Interviews und Statements abzugeben, womit sich der Eindruck der Sponsoring-Partnerschaft weiter erhärtet.

Zusätzlich zeigt der letzte Satz des zitierten Absatzes, dass die „Spende“ auch vonseiten der ING-DiBa als Vergütung betrachtet wird: Eine „weitere Vergütung“, also über die mögliche „Spende“ hinaus, soll nicht gezahlt werden.

Demnach erwartet die ING-DiBa, dass ein Verein durchaus einige Gegenleistungen erbringt, wenn er die Chance auf die 1.000 Euro wahren will. Akzeptiert ein Verein die Bedingungen nicht, wird er von der Aktion ausgeschlossen. Dies ist mit einer Spende nicht vereinbar. Eine Spende darf nicht von Gegenleistungen abhängig sein. Somit handelt es sich nicht um eine Spenden-, sondern eine Sponsoringaktion.

Wir haben von der ING-DiBa auf Nachfrage die Antwort erhalten, man habe die Aktion

intensiv steuerrechtlich und rechtlich geprüft. Aus diesem Grund werde man die Aktion weiterhin im Rahmen einer Spendenaktion behandeln.

Allein die „intensive Prüfung“ aber überzeugt uns nicht. Der Charakter der Aktion sowie die Teilnahmebedingungen zeichnen – wie gesehen – ein anderes Bild.

Es stellt sich die Frage, warum die ING-DiBa darauf besteht, dass die Aktion als Spendenaktion kommuniziert wird. Sponsoring ist ja nichts Ehrenrühriges, sondern ein häufig eingesetztes Mittel zur Unterstützung von Vereinen, von dem beide Seiten profitieren. Zudem kann ein Sponsor auch die Kosten für ein Sponsoring als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Letztlich handelt es sich aus Sicht der ING-DiBa wohl lediglich um eine Frage der Wortwahl: Spendenaktion hört sich besser an als Sponsoring-Aktion. Aus Sicht der teilnehmenden Vereine ist das Ganze allerdings nicht lediglich eine Frage der Wortwahl, sondern durchaus risikobehaftet.

Welche tatsächliche Gefahr besteht? Handelt es sich nicht um eine Spende, sondern um Sponsoring darf der Verein keine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen und muss den Geldbetrag in seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbuchen. Anderenfalls riskiert er seine Gemeinnützigkeit und haftet dem Finanzamt auf 30% von 1.000 Euro (vorrangig der Verein, nachrangig die ausstellende Person).
Zwar ist den Teilnahmebedingungen nicht zu entnehmen, dass der ING-DiBa hier eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden muss – Teilnahmebedingung ist lediglich der Freistellungsbescheid (also der Nachweis der Gemeinnützigkeit). Unabhängig hiervon ist den Sieger-Vereinen jedoch dringend zu raten, den Betrag von 1.000 Euro als Sponsoring-Leistung zu betrachten und hierüber keine Spendenbescheinigung auszustellen. Steuerlich dürfte dies für die weitaus meisten Vereine unerheblich sein, da die Befreiung von der Körperschaftsteuer ja erst endet, wenn sämtliche Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die  Grenze von 35.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) pro Jahr überschreiten.

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DiBaDu und Dein Verein – Spende oder Sponsoring? Zur aktuellen Aktion der ING-DiBa von Dr. Frank Weller und Hannes Jähnert steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

Kommentare

  • Auch wir, 2aid.org, haben bei der Aktion teilgenommen und uns dieselben juristischen Fragen gestellt, wie hier diskutiert. Auf die schriftliche Anfrage, ob die ING-DiBa von den teilnehmenden Vereinen eine Spendenquittung verlangt, haben wir folgende Antwort erhalten:
    Sehr geehrter Herr Peters,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Hier ein Auszug aus unseren Teilnahmebedingungen:
    Zugelassen zur Bewerbung sind Vereine mit gemeinnützigen Zielen, wie z. B. zur Förderung der Kinder-, Jugend-, Sport- bzw. Seniorenhilfe. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die zum Zeitpunkt der Einsendung der Teilnahmeunterlagen seit mindestens 12 Monaten als „gemeinnützig anerkannt“ aktiv tätig sind, über einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Für kommunale und kirchliche Einrichtungen reicht eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde oder Kirche.
    Im Gewinnfall ist es zwingend notwendig uns eine Spendenquittung zur Verfügung zu stellen.
    Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
    Viele Grüße sendet Ihnen das
    Team FAIRantwortung
    verein@ing-diba.de

    • Hallo Falco,
      die Aussage, das im Gewinnfall eine Spendenquittung ausgestellt werden muss, haben wir in den Teilnahmebedingungen nicht gefunden. Er wurde wohl von dem Autor dieser Nachricht angefügt. In den Teilnahmebedingungen steht lediglich, dass Bewerberinnen und Bewerber eine Spendenquittung austellen dürfen müssen, nicht das sie es tatsächlich tun sollen. Diesen Hinweis auf den Zustellungsbescheid verstehe das als Illustration der Bedeutung eines Freistellungsbescheides, der lediglich die steuerrechtliche Kategorie der Gemeinnüzigkeit nachweisen kann.
      Vielleicht ist der Herr oder die Dame, der / die euch da geantwortet hat, einfach ein bisschen über’s Ziel hinaus geschossen. Ich erwarte weiterhin nicht, dass die ING-DiBa eine Spendenquittung haben will, weil sie die 1.000.000€ — wie oben gezeigt — offenbar selbst als „Vergütung“ versteht, was schon dem Wording nach keine Spende sein kann.
      Wie dem auch sei: Vom Ausstellen einer Spendenquittung ist dringend abzuraten. Nicht nur, dass hier eine Haftungspflicht auf bis zu 30% des Sponsorings besteht, ein unrechtmäßig ausgestellter Zuwendungsbescheid berühert den Kern der Gemeinnützigkeit und kann zur Aberkennung dieser führen. Vorsicht also!
      Gruß
      Hannes

      • Hallo Hannes,
        wir sind auf jeden Fall sensibilisiert für das Thema 🙂
        Der Satz: „Im Gewinnfall ist es zwingend notwendig uns eine Spendenquittung zur Verfügung zu stellen.“ hat die Dame oder der Herr (wir haben auch keinen Ansprechpartner oder Namen in der Mail gefunden), wie Du schon vollkommen richtig herausgestellt hast, als Antwort auf meine konkrete Frage hinzugefügt.
        Grüße,
        Falco

  • Gerade dort, wo es in den Teilnahmebedingungen um die Auszahlung des Betrages geht, ist keine Rede von der tatsächlichen Ausstellung der Spendenquittung:
    „2.5 Benachrichtigung
    Die ermittelten Vereine mit den meisten Stimmen der Online-Abstimmung werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens zeitnah über die Spende schriftlich informiert. Außerdem werden die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.
    Um die Spende zu erhalten, muss jetzt der Nachweis der Gemeinnützigkeit der ING-DiBa per Email zur Verfügung gestellt werden (= aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes oder bei kommunalen und kirchlichen Einrichtungen eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde oder Kirche). Die genauen Kontaktdaten werden mit der Benachrichtigung bekannt gegeben.“

  • Es ist schon erstaunlich, wie schnell alle sich für kleines Geld zum Werbeträger für eine Bank machen, als sei der Run auf das Geld das einzig Interessante. Wenn man sieht, dass sich rund 15.000 Organisationen artig anstellen, ist dies vermutlich eine der erfolgreichsten Werbekampagnen, bei dem ein For-Profit-Unternehmen Non-Profits für sich arbeiten lässt und damit auch noch Steuern spart. Problematisch bei dieser Aktion ist auch das ganz nebenbei entstehende öffentliche „Ranking“, dass vermeintlich aufzeigt, welche Organisation nun zu den vorgeblich „besten“, „wichtigsten“, „clickbarsten“, … oder wie auch immer man dann die „Gewinner“ gern nennen möchte, gehört. Haben die Teilnehmenden sich das eigentlich so vorgestellt und finden sie es ok, dann ggf. auf Platz 14976 gefunden zu werden? Und was heißt für Verlierer, für all die Kleinen? Dass sie 1000 Euro nicht wert sind vielleicht? Dass es Geld nur noch für die „Großen“ gibt? Wäre ja auch nichts Neues … Aber vielleicht ist ja der möglicherweise drohende Verlust der Gemeinnützigkeit mal ein kleiner Weckruf. Wie kommen Organisationen denn eigentlich wieder raus aus der Aktion? Ist das auch vorgesehen?

    • Hallo Mara, hab Dank für deinen kritischen Blick.
      Sicherlich ist der Sponsoringbetrag von 1.000 Euro nicht der einzige Antrieb für die kleinen und großen Vereine, die an dieser Aktion teil nehmen. Wie könnte er auch, sollte doch allen klar sein, dass von den 17.000 (!) angemeldeten Vereinen nur 1.000 überhaupt Geld bekommen. Viele mit denen ich gesprochen habe, verstehen ihre Teilnahme als Chance, ein bissschen Werbung für ihr Anliegen, für ihre Interessengebiete zu machen; oder wusstest du, dass es einen „Hummel Tiergarten“ gibt?
      Natürlich hast du Recht: Hier schlägt — wie so oft — der Matthäus-Effekt zu, der jene überforteilt, die schon viel haben und jenen, die nicht so viel haben, kaum Chancen lässt. Doch sind es hier nicht die pfiffigen Schreiberlinge, die sich preisverdächtige Konzepte ausdenken, die dann von einer Jury bewertet werden, sondern die jeweiligen Netzwerke der Vereine, die zum Erfolg führen. Das ist zumindest mal ein anderer Ansatz.
      Was deine Kritik an den Vereinen selbst anbetrifft, möchte ich dich gern darauf hinweisen, dass sich viele Vereine auch für staatliche Alimentation krumm machen und dabei nicht selten ihr eigentliches Anliegen vergessen. Wie aber schon gesagt, ist das Geld sicherlich nicht der eizige Anreiz.
      Die Exit-Strategie für die Bewerberinnen und Bewerber haben wir um Beitrag angesprochen: Werden die Teilnahmebedinungen nicht erfüllt, kann nicht teilgenommen werden. Was die Weiterverwendung des eingestellten ([Be]Werbungs) Materials durch die ING-DiBa anbetrifft und die Verpflichtung auch Statements zu dieser Aktion abzugeben, sollte das für die allermeisten Vereine kein Problem sein, weil sie ja — wie gesagt — auch Werbung für sich und ihr Anligen machen.
      Insofern erkenne ich hier also auch für Vereine, die die 1.000 Euro nicht bekommen, einen gewissen Win-Win-Effekt

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