Letzten Freitag wurde im Bundestag das zweite Gesetz zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements beschlossen. Das „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ (GemEntBG), das in letzter Minute noch mit dem Untertitel „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ versehen wurde, ist in großen Teilen eine Fortsetzung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von 2007. Frank Weller beschreibt im Projektblog Ehrenamt die für...
Knapp vorbei ist auch daneben — zum neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
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